Ihre Familienhebamme

Familienhebammen haben als staatlich examinierte Hebammen eine Zusatzqualifikation erworben, die es Ihnen ermöglicht, die Begleitung und Beratung von Risikoschwangeren und Familien mit einem erheblichen Förderbedarf bis zum Ende des 1 Lebensjahres des Kindes zu übernehmen.

Als Familienhebamme betreue ich schwangere Frauen, Mütter und die Kinder bis zum vollendeten 1. Lebensjahr, die bestimmten gesundheitlichen oder sozialen Risiken ausgesetzt sind. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Alkohol- und Drogenabhängige
  • Alleinerziehende
  • geistig und körperlich Behinderte
  • chronisch Kranke
  • Frühgeborene
  • gestörte Mutter-Kind Beziehungen
  • minderjährige Mütter (Überforderung)
  • psychisch Kranke
  • psycho-soziale Problemstellungen (Partnerprobleme, Straffälligkeit, Verdacht auf Kindesmisshandlung, totes oder behindertes Kind)
  • regelwidrige Schwangerschaften
  • sozial Benachteiligte (Sozialhilfeempfänger, Asylanten,
    kinderreiche Familien, Analphabeten)

Neben den allgemeinen Leistungen einer Hebamme erstreckt sich
die Tätigkeit der Familienhebamme vor allem auf die Motivation
zur Selbsthilfe bzw. die Förderung des Selbsthilfepotentials der
Frauen. Darüber hinaus stelle ich den Kontakt her und übernehme
die Begleitung zu weiterführenden Diensten wie Jugendamt,
Erziehungsberatungsstellen, Sozialamt, Schwangerschafts-
beratungsstellen, Ärzten und Psychologen. Hierfür arbeite ich
eng mit den Institutionen, medizinischen Diensten und
karitativen Einrichtungen zusammen.